Förderungen

Altersteilzeit
Die Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Betriebliche Gesundheitsförderungsprojekte
Aus Mitteln des Fonds Gesundes Österreich werden bei betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten besonders mit Schwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“ die Projektprozesskosten anteilig je nach Unternehmensgröße gefördert. Eine Ausnahme bilden Kleinst- und Kleinunternehmen bis einschließlich 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beschäftigungsinitiative 50+
Im Jahr 2014 wurden im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz Sondermittel in Höhe von bis zu 100 Mio. € pro Jahr zur Eingliederung arbeitsloser Personen über 50 Jahren geschaffen. Die Sondermittel wurden über die Jahre erhöht und betragen derzeit bis zu 165 Mio. € pro Jahr.

Bildungskarenz
Die Bildungskarenz gibt es seit 1998, sie ist im § 11 AVRAG geregelt. Demnach kann zwischen dem/der Arbeitgeber/in und dem/der Arbeitnehmer/in gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr eine Bildungskarenz (100 Prozent der Arbeitszeit) vereinbart werden

Bildungsteilzeit
Seit 1. Juli 2013 besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Bildungsteilzeit vereinbaren (§ 11a AVRAG). Somit kann während des aufrechten Arbeitsverhältnisses die Arbeitszeit reduziert werden, um eine Weiterbildung zu absolvieren.

Eingliederungsbeihilfe
Das AMS bietet Unternehmen, die arbeitslose ältere Arbeitskräfte (50 +) oder Personen, die schon länger arbeitslos waren, einstellen, einen Zuschuss zu den Lohn- und den Lohnnebenkosten an.

Fit2work
Ein politisches Ziel auch der Sozialpartner in Österreich ist, das faktische Pensionsantrittsalter und somit auch die Beschäftigungsquote von älteren ArbeitnehmerInnen zu erhöhen.

Impulsberatung on-Demand für Betriebe
Die AMS- Impulsberatung on-Demand für Betriebe ist ein kostenfreies Beratungsangebot des AMS für Betriebe jeder Größe, die nach (neuen) Wegen in und aus der Krise suchen.

AMS- Beratung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden
Ein Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, um gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und durchzuführen. Mit einer extern beauftragten IQV-Beratung stellt das AMS eine kostenfreie Unterstützung für den Aufbau und laufenden Betrieb von IQV zur Verfügung.

New-Skills- Initiative des AMS
Die AMS Initiative New Skills wurde 2009 gemeinsam mit den Sozialpartnern gegründet. Sie beschäftigt sich mit den Veränderungen in der Arbeitswelt und den daraus resultierenden Anforderungen an neue Qualifikationen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, Beschäftigte und Arbeitsuchende.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Beschäftigten (45 +)

Teilpension – erweiterte Altersteilzeit
Die Teilpension ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie ist keine Pension, sondern eine Form der Altersteilzeit – mit dem Ziel, eine Beschäftigung für ältere DienstnehmerInnen bis zum Regelpensionsalter leichter zu ermöglichen.