Die EU und ältere Arbeitskräfte

Im Rahmen der EU-2020-Strategie hat sich die EU u.a. zum Ziel gesetzt, drei von vier Personen im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das korrespondierende Ziel ist demnach, eine Beschäftigungsquote von 75 % bis zum Jahr 2020 EU-weit zu erreichen.

Dieses Ziel ist sehr ambitioniert (EU-28-Beschäftigungsquote 2015: 70,1 %) und kann nur dann erreicht werden, wenn Fortschritte in sämtlichen Altersgruppen erzielt werden – das gilt natürlich auch für die Altersgruppe 55 plus.

Für die Altersgruppe 55-64 Jahre lässt sich beobachten, dass bisher nur Schweden auf „Zielkurs“ (2015: 74,5 % Beschäftigungsquote Älterer) liegt, während das restliche Europa massiven Aufholbedarf hat, da nur zwei von vier Älteren erwerbstätig sind.

Die EU versucht deshalb über verschiedene Wege zu sensibilisieren, wie wichtig – für die Personen selbst, die Entwicklung der Gesellschaft insgesamt – eine erhöhte aktive Teilhabe Älterer in der Arbeitswelt ist, und bedient sich dabei verschiedener Instrumente, wie dies die folgende Auswahl zeigt:

  • Die sog. beschäftigungspolitischen Leitlinien sollen bei der Gestaltung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik in den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe bieten.
  • 2012 rief sie das Jahr zum „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ aus und lieferte damit einen wertvollen Anstoß für (neue) Initiativen und Kooperationen auf nationalstaatlicher Ebene.
  • Förderung einer „Health and safety at work”-Strategie.
  • Ermutigung zum Austausch von nationalen Best-Practice-Ansätzen im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung.
  • Förderung der Selbstständigkeit Älterer aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze - für jedes Alter“ (OSHA)
    uvm.