Förderungen

Altersteilzeit
Die Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Betriebliche Gesundheitsförderungsprojekte
Aus Mitteln des Fonds Gesundes Österreich werden bei betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten besonders mit Schwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“ die Projektprozesskosten anteilig je nach Unternehmensgröße gefördert. Eine Ausnahme bilden Kleinst- und Kleinunternehmen bis einschließlich 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beschäftigungsinitiative 50+
Seit 2018 stehen dem Arbeitsmarktservice im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" jährlich 165 Millionen Euro für die Integration älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Bildungskarenz
Die Bildungskarenz gibt es seit 1998, sie ist im § 11 AVRAG geregelt. Demnach kann zwischen dem/der Arbeitgeber/in und dem/der Arbeitnehmer/in gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr eine Bildungskarenz (100 Prozent der Arbeitszeit) vereinbart werden

Bildungsteilzeit
Seit 1. Juli 2013 besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Bildungsteilzeit vereinbaren (§ 11a AVRAG). Somit kann während des aufrechten Arbeitsverhältnisses die Arbeitszeit reduziert werden, um eine Weiterbildung zu absolvieren.

Eingliederungsbeihilfe
Das AMS bietet Unternehmen, die arbeitslose ältere Arbeitskräfte (50 +) oder Personen, die schon länger arbeitslos waren, einstellen, einen Zuschuss zu den Lohn- und den Lohnnebenkosten an.

Fit2work
Ein politisches Ziel auch der Sozialpartner in Österreich ist, das faktische Pensionsantrittsalter und somit auch die Beschäftigungsquote von älteren ArbeitnehmerInnen zu erhöhen.

Impulsberatung für Betriebe
Die AMS- Impulsberatung für Betriebe ist ein kostenfreies Beratungsangebot des AMS für Betriebe jeder Größe.

AMS- Beratung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden
Ein Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, um gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und durchzuführen. Mit einer extern beauftragten IQV-Beratung stellt das AMS eine kostenfreie Unterstützung für den Aufbau und laufenden Betrieb von IQV zur Verfügung.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert Weiterbildungen von gering Qualifizierten, von Frauen, die eine Lehre, eine berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeine höhere Schule abgeschlossen haben und von älteren Beschäftigten (50+), die eine höhere Ausbildung als die Pflichtschule haben.