Wissenswertes für ArbeitnehmerInnen
Wissenswertes für ArbeitnehmerInnen
Altern ist ein Umbauprozess: Berufliches Potenzial und Gesundheit der MitarbeiterInnen können während des gesamten Arbeitslebens deutlichen Veränderungen unterworfen sein. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Altern nicht notwendigerweise mit einem Abbau von Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen ist (siehe Abbildung).
Günstige Rahmenbedingungen für gesundes Altern
Gute Arbeit kann gesundheitsfördernd sein. Die jeweiligen Arbeitsbedingungen, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsaufgaben sind ein wesentlicher Faktor für den Erhalt beziehungsweise den Verlust von Arbeitsfähigkeit.
Besonders die Einstellung der Vorgesetzten gegenüber älteren MitarbeiterInnen erweist sich dabei als wichtigster Faktor. Deren Einfluss ist für einen längeren Verbleib in der Arbeitswelt doppelt so groß wie etwa ergonomische Faktoren. MitarbeiterInnen wollen und können länger im Arbeitsprozess bleiben, wenn sie persönliche Wertschätzung, Herausforderung und ergonomische Förderung erfahren (siehe Abbildung).
Gesund bleiben
Eine der größten Herausforderungen für den österreichischen Arbeitsmarkt besteht darin, ein gesundes Älterwerden am Arbeitsplatz zu ermöglichen und zu fördern. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um individuelle Bedürfnisse nach Erhalt der Gesundheit, die einen wichtigen Faktor für die Lebensqualität der Menschen darstellt. Es geht vielmehr um einen umfassenden Ansatz, der die Arbeitsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen sowie die aktive Teilhabe am Erwerbsleben und folglich auch am Gesellschaftsleben fördert.
In der öffentlichen Diskussion werden älteren Beschäftigten häufig überdurchschnittlich lange Abwesenheiten vom Arbeitsplatz aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfällen unterstellt.
Bei genauerer Betrachtung der Statistiken, die im Fehlzeitenreport veröffentlicht werden, zeigt sich jedoch, dass z. B. die Anzahl der Krankenstände bei den unter 20-jährigen höher liegen als bei Älteren. Allerdings wird mit dem Alter die Dauer der Krankenstände überproportional länger.
Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls am Arbeitsplatz ist bei Jugendlichen wesentlich ausgeprägter als bei älteren ArbeitnehmerInnen.
Die konkreten Arbeitsbedingungen beeinflussen den Gesundheitszustand der Beschäftigten stark. Dies gilt insbesondere für die Älteren. Insofern kann die Frage nach der Häufigkeit von (arbeitsbedingten) Krankenständen nicht losgelöst von der Frage nach den konkreten Arbeitsbedingungen diskutiert werden und es gibt beträchtlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Stärkung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben.
Die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen im positiven Sinne zu verbessern, besteht in der Verbreitung eines umfassenden, über den Einsatz von einzelnen Maßnahmen hinausgehenden Verständnisses der Gesundheitsförderung in den Betrieben. Effektive betriebliche Gesundheitsförderung erfordert die Beteiligung der MitarbeiterInnen sowie einen ganzheitlichen Zugang, der gleichermaßen Verhaltens- und Verhältnisprävention beinhaltet. Der Fokus soll auf Gesundheit, nicht auf Krankheit liegen und alle beteiligten Fachkräfte und Kompetenzen einbeziehen.
Für jene ArbeitnehmerInnen, die gesundheitlich eingeschränkt oder krank sind, steht das Konzept der Wiedereingliederung zur Verfügung (siehe dazu Tipps und Lösungen zum Handlungsfeld „Gesundheit“).
Aus dem jährlichen erscheinenden Fehlzeitenreport geht für Österreich hervor, dass durch eine Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Betroffenen nach wie vor große Einsparungspotenziale für Betriebe, die Gesellschaft und die Betroffenen selbst möglich sind.
Aus unternehmerischer Sicht ist der direkte ökonomische Nutzen in Form von reduzierten Fehlzeiten und erhöhter Produktivität nicht das einzige Argument, das für einen solchen Zugang spricht. Gesundheit kann als explizit angesprochener und nach außen hin kommunizierter Unternehmenswert auch das Image des Unternehmens positiv prägen und somit einen indirekten Nutzen schaffen.
Nur jene Unternehmen, die heute Maßnahmen ergreifen um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer MitarbeiterInnen zu entwickeln und zu erhalten, werden auch morgen noch wettbewerbsfähig sein.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen, die für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sorgen sollen, bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen, vor allem mit den Paragraphen 4 (Arbeitsplatzevaluierung) und 6 (Einsatz der ArbeitnehmerInnen).