Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert Weiterbildungen von gering Qualifizierten, von Frauen, die eine Lehre, eine berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeine höhere Schule abgeschlossen haben und von älteren Beschäftigten (50+), die eine höhere Ausbildung als die Pflichtschule haben.

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
• Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
• Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz 
• Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
• fachliche Spezialisierung
• Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)

Die Weiterbildung muss überbetrieblich verwertbar sein und mindestens 16 Stunden dauern.

Höhe der Förderung 

• 50 % der Kurskosten und
• 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
• Obergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.