Die EU und ältere Arbeitskräfte
Der Rat der Europäischen Union hat zum Thema „Ältere Arbeitskräfte“ in den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (30.6.2008; 10614/08; SOC 361) insbesondere festgestellt, dass die Politik dazu beitragen soll, folgende Beschäftigungsziele in der EU zu verwirklichen:
- 70% Gesamtbeschäftigungsquote
- 60% Frauenbeschäftigungsquote
- 50% Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (55-64 Jahre) bis 2010,
verbunden mit einer Verringerung der Arbeitslosigkeit und der Nichterwerbstätigkeit. Die Mitgliedstaaten sollten erwägen, nationale Beschäftigungsquotenziele vorzugeben. Die Maßnahmen sollen:
- Mehr Menschen in Arbeit bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren,
- Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern,
- Die Investitionen in Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung steigern.
Durch eine Reihe von Maßnahmen soll ein „lebenszyklusbasierter Ansatz“ in der Beschäftigungspolitik umgesetzt werden. Dabei wird zum Thema Ältere folgendes angeführt: Aktives Altern durch
- entsprechende Arbeitsbedingungen,
- einen besseren Gesundheitsschutzstatus am Arbeitsplatz.
- Förderung geeigneter Arbeitsanreize, sowie
- Hemmnisse für die Frühverrentung.
Die Unternehmen müssen lernen, flexibler auf abrupte Änderungen der Nachfrage zu reagieren, sich an neue Technologien anzupassen und innovativ zu sein, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie müssen auch dem zunehmenden Bedürfnis nach mehr Arbeitsplatzqualität gerecht werden, das im Zusammenhang mit den persönlichen Präferenzen der Arbeitskräfte und Änderungen der familiären Bedingungen entsteht. Sie müssen bewältigen, dass der Arbeitskräftebestand altert und weniger junge Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Für die Arbeitnehmer wird das Arbeitsleben komplexer: Die Arbeit wird vielfältiger und unregelmäßiger, über den gesamten Lebenszyklus werden immer häufiger berufliche Veränderungen zu bewältigen sein. In Anbetracht der sich rasch ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse müssen die Arbeitnehmer Gelegenheit zum lebenslangen Lernen erhalten, um sich an neue Arbeitsformen – einschließlich der zunehmenden Nutzung von Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT) – anzupassen.
Um diese Herausforderungen zu meistern, bedarf es eines integrierten Flexicurity-Ansatzes. Flexicurity beinhaltet die bewusste Kombination flexibler und verlässlicher vertraglicher Vereinbarungen, umfassender Strategien des lebenslangen Lernens, wirksamer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sowie moderner, angemessener und nachhaltiger Systeme der sozialen Sicherheit. Nach den EU-Zielvorgaben sollte bis 2010 der durchschnittliche Anteil der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter - 25-64 Jahre - die am lebensbegleitenden Lernen teilnehmen, mindestens 12,5% betragen.
Für Betriebe sind gerade im Zusammenhang mit der Sicherung des Mitarbeiterpotenzials zwei weitere Vorschläge interessant und wichtig:
- Förderung von innovativen und veränderungsfähigen Formen der Arbeitsorganisation, um die Arbeitsplatzqualität und die Arbeitsproduktivität zu verbessern, wodurch sich auch Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern;
- Erleichtern des Wechsels zwischen verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit, wie zum Beispiel zwischen Phasen der Weiterbildung, unselbständiger, selbständige Tätigkeit, Unternehmensgründung und geografischer Mobilität.